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Verlegen oder Verlieren von Gegenständen

Verlegen und Verlieren liegt dann vor, wenn der Besitzer den letzten Standort einer Sache nicht mehr nennen kann. Sachen, die durch Verlegen oder Verlieren abhanden kommen, sind in der Hausratversicherung nicht versichert. Spezielle Schmuck- und Wertsachenversicherungen bieten aber die Abdeckung genau dieser Risiken an.