Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse, welche unvorhergesehen, unvorhersehbar, aussergewöhnlich und von menschlichem Verhalten unabhängig und unbeeinflussbar von aussen hereinbrechen. Höhere Gewalt sind z.B. extreme Sturmwinde, Felsstürze oder Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom-/ Reaktorunfälle und ähnliches. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. Wenn ein Schadenfall unter dem Einfluss von höherer Gewalt verursacht wird, ist der oder die verantwortliche Person nicht mehr haftpflichtig. Wenn also beispielsweise bei einem starken Sturmwind ein Baum auf ein parkiertes Auto fällt, ist der Besitzer des Baumes nicht haftpflichtig. In diesem Fall von höherer Gewalt übernimmt die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs den Elementar-Schaden. Wäre der Baum morsch gewesen, wäre der Baumbesitzer haftpflichtig und seine Privathaftpflichtversicherung müsste den Schaden übernehmen. |
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