"Feuer" bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Versichert sind Schäden am Hausrat, die entstehen durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Implosion (z.B. Bildröhre in Fernseher) oder Versengen (z.B. Zigarette brennt ein Loch in den Teppich). Als Schadenursache kann sowohl ein Schadenfeuer wie auch ein Nutzfeuer gelten.