Der Selbstbehalt bezeichnet den Teil des Schadens, den der Versicherte selbst tragen muss, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages. Mit einem Selbstbehalt soll vermieden werden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden. Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe "Selbstbeteiligung" und "Franchise".