Als Sachschaden wird der durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entstandene finanzielle Schaden bezeichnet, dazu gehört auch der entgangene Gewinn, also eine wegen des Schadens nicht eingetretene Vermögensvermehrung. Auch bei Verletzung und Tötung von Tieren spricht man von einem Sachschaden.