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Police

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit "Police" der Versicherungsvertrag bezeichnet. Die Police dient als Beweisurkunde für den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit der Aushändigung der Police zustande. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die Versicherungsvertragesversicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls dazugehörigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice.