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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die für alle Vertragsparteien gültigen Bestimmungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages. Bei der Ausgestaltung der AVB sind die Gesellschaften an das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) gebunden. Dieses Gesetz enthält Bestimmungen, die durch Vertragsabrede nie, andere, die nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten abgeändert werden dürfen.
So sind die AVB vielfach der Niederschlag gesetzlicher Bestimmungen. Zudem unterliegen die AVB der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV). Durch diese strenge Kontrolle sind die Interessen des Versicherten in jedem Fall gewährleistet. Da die AVB zum Vertragsinhalt gehören, müssen sie zum Zeitpunkt der Antragstellung dem Versicherungsnehmer abgegeben werden. Nachdem dies meistens in separater Form geschieht, lassen sich die Gesellschaften Empfang und Annahme der AVB durch den Versicherungsnehmer im Antragsformular bestätigen.