Zusatzhausrat

Gegenstände, die nicht zum Basishausrat gehören oder die einen überdurchschnittlichen Wert haben, werden als Zusatzhausrat bezeichnet. Dazu gehören insbesondere:

Unterhaltung/Elektronik
TV, Video, DVD, Radio, Stereoanlage, CD's und DVD's, Spielsachen, Bücher, Musikinstrumente etc.

Freizeit/Hobby
Foto-, Film- und Videoausrüstung, PC (Hard- und Software), Hobbywerkstatt (Werkzeuge, Maschinen), Modellbau, Gartenmöbel/-geräte, Haustiere, Uniformen, Campingausrüstung, Sportausrüstung, Skis, Velos etc. (ohne Motorfahrzeuge)

Kunstgegenstände
Antiquitäten, Skulpturen, wertvolle Teppiche, Tafelsilber etc.

Sammlungen
Briefmarken, Mineralien, Waffen, Zinn etc. (Münzen und Medaillen zählen zu den Geldwerten)

Wertsachen/Schmuck (sofern nicht separat versichert)
Gemälde, Bilder, Pelze, Stiche, Ringe, Uhren etc.
Für Schmuck im Wert über CHF 20‘000.00 ist eine Zusatzversicherung erforderlich.

Anderes
Weinvorrat, Lebensmittel, Getränke, Heizmaterial, geleaste und gemietete Sachen etc.
Bauliche Einrichtungen und Maschinen (vom Mieter angebracht resp. angeschafft, z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler, Wäschetrockner und nicht mit dem Gebäude versichert)
Fahrnisbauten wie Garten- oder Treibhäuschen

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