Im Sinne eines wesentlichen Bestandteiles des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer, eine Leistung zu erbringen (Versicherungsleistung), falls das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungsleistung bei der Hausratsversicherung ist an den Schaden gebunden (Schadensversicherung). Die Versicherungsleistung kann in Geld oder in Natura (z.B. Beratung oder Vertretung vor Gericht durch eigenes Personal des Versicherers). In der Lebensversicherung umfassen die Versicherungsleistungen die im Versicherungsvertrag summenmässig umschriebenen Kapital- oder Rentenleistungen im Erlebens- oder Todesfall sowie bei Erwerbsunfähigkeit. Dazu gehören aber auch die Ausschüttungen aus der Überschussbeteiligung sowie die Umwandlungswerte und die Rückkaufswerte aus vorzeitig aufgelösten Verträgen.