Selbstbehalt

Der Selbstbehalt bezeichnet den Teil des Schadens, den der Versicherte selbst tragen muss, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages. Mit einem Selbstbehalt soll vermieden werden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden. Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe "Selbstbeteiligung" und "Franchise".

  • In der Hausratversicherung gilt bei Elementarschäden ein gesetzlich festgelegter Selbstbehalt von CHF 500.–. Weitere Selbstbehalte sind je nach Versicherung unterschiedlich und bewegen sich üblicherweise zwischen CHF 0.– und CHF 200.–. Details pro Versicherung sehen Sie bei den Produktemerkmalen.
  • In der Privathaftpflichtversicherung ist ein Selbstbehalt von CHF 200.– häufig, kann aber je nach Versicherung auf Wunsch auch reduziert, ausgeschlossen oder erhöht werden. Separat geregelt sind meist die Selbstbehalte bei Mieterschäden und bei der Fremdlenkerzusatzversicherung. Details sehen Sie wiederum pro Versicherung bei den Produktemerkmalen aufgelistet.
    Tipp:
    Bei Mieterschäden ist die Regelung mit dem Selbstbehalt unterschiedlich. Es lohnt sich, darauf zu achten, ob er pro Auszug, pro Zimmer oder pro Schadenereignis gilt.
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