Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden ( Sach- und Personenschäden), die ein Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat und entsprechend bezahlen muss, sofern diese Ansprüche berechtigt sind. Sie lehnt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion), beispielsweise wenn höhere Gewalt zum Schadenereignis beigetragen hat. Weitere Informationen finden Sie bei den Grundmerkmalen.