Hausrat

Alle beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenstände eines Haushalts, die nicht Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen sind, gelten als Hausrat. Zum Hausrat gehören Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge etc.), Haushaltmaschinen, Geschirr, Bettwäsche, Kleider und Schuhe, Nahrungsmittel, Sportgeräte, persönliche Gegenstände, die ein Gast mitbringt (Gästeeffekten) etc.
Im Hausratsversicherungsvergleich wird eine Versicherungssumme vorgeschlagen, die auf der Anzahl Zimmer, dem Einrichtungsstandard und der Anzahl Familienmitglieder, die im Haushalt wohnen, basiert. Bei einer speziellen Einrichtung empfiehlt es sich, die Versicherungssumme anzupassen. Den Wert der entsprechenden Gegenstände kann man mit dem Hausrat-Rechner berechnen.

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