Grundmerkmale der Hausratversicherungsprodukte

Grundsatz

Die Hausratversicherung deckt die Schäden, die an den persönlichen Sachen im Haushalt entstehen. In der Basisversicherung ist der Hausrat gegen Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl zu Hause versichert. Zusätzlich können Glasbruchschäden und einfacher Diebstahl auswärts (Diebstahl ausserhalb der Wohnung) versichert werden.

Feuer
Versichert sind Schäden infolge Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Implosion.

Elementar
Versichert sind Schäden infolge Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Der Selbstbehalt beträgt bei solchen Schäden CHF 500.- pro Ereignis.

Wasser
Versichert sind:
Schäden, die durch Wasser und ähnliche Flüssigkeiten entstehen aus Leitungen, Apparaten, Einrichtungen, Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen, Regenwasser, Schnee, Schmelze, Aussenablaufrohren, Dachrinnen, Dach, Grundwasser, Rückstau aus Abwasserkanalisation.

Nicht versichert sind:
Schäden, entstanden aus offenen Dachluken oder Fenstern, Notdächer, durch Oeffnungen im Dach, durch Dacharbeiten.

Diebstahl
Versichert sind Schäden infolge Einbruch, Beraubung, einfachem Diebstahl zu Hause sowie Beschädigungen bei versuchtem Diebstahl. Der einfache Diebstahl auswärts kann bei allen Gesellschaften als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Glasbruch
Bei den meisten Gesellschaften kann diese Versicherung zusätzlich abgeschlossen werden.
Was versichert werden kann:
Grundsätzlich kann auf Wunsch das Gebäude- und Mobiliarglas gegen Glasbruch versichert werden. Die Leistungen sind unten pro Anbieter aufgeführt.

  • Mieter sollten nur das versichern, was auch ihnen gehört. Sie benötigen demzufolge als Mieter keine Gebäude-Glas-Versicherung. Dies gilt auch für mögliche Zusatzversicherungen für Lavabos, Spültröge, Klosetts, Bidets, Glaskeramik-Kochflächen und Küchenabdeckungen aus Natur- oder Kunststein.
  • Hausbesitzer hingegen sind Eigentümer der Gebäudegläser und sollten diese Deckungen zusätzlich einschliessen. Die Einzelheiten sehen Sie bei den einzelnen Gesellschaften.

  • Was ausgeschlossen ist:
    Nicht bezahlt werden Handspiegel, optische Gläser, Glasgeschirr, Glasfiguren, Hohlgläser (ausser Aquarien und Glasbausteinen), Beleuchtungskörper, Birnen, Leucht- und Neonröhren.

    Leistungsbegrenzungen
    In der Grundversicherung sind die Leistungsbegrenzungen pro Gesellschaft oft unterschiedlich. Die Details werden deshalb pro Anbieter aufgelistet.

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