Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an Mobiliar- und/oder Gebäudeglas. Zum Gebäudeglas werden neben Scheiben beispielsweise auch Lavabos, Glaskeramik-Kochfelder oder Closets gezählt.
Bei den meisten Gesellschaften kann Gebäude- und Mobiliarverglasung separat gegen Glasbruch versichert werden. Viele Versicherungsgesellschaften versichern Glasschäden auf «Erstes Risiko» mit einer wählbaren Summe, die anderen integrieren die Glasversicherung in die gesamte Versicherungssumme.

Tipp: Versichern Sie nur das, was Ihnen gehört

  • Gehören dazu beispielsweise Glastische, Vitrinen oder ein Aquarium, dann lohnt sich eine Mobiliarglasversicherung.
  • Mieter benötigen keine Gebäudeglas-Versicherung. Dies gilt auch für mögliche Zusatzversicherungen für Lavabos, Spültröge, Klosetts, Bidets, Glaskeramik-Kochflächen und Küchenabdeckungen aus Natur- oder Kunststein.
  • Hausbesitzer hingegen sind Eigentümer des Gebäudeglases und sollten diese Deckung zusätzlich einschliessen.


  • Was ausgeschlossen ist
    Nicht bezahlt werden Handspiegel, optische Gläser, Glasgeschirr, Glasfiguren, Hohlgläser (ausser Aquarien und Glasbausteine), Beleuchtungskörper, Lampembirnen, Leucht- und Neonröhren.

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