Diebstahl ist eines der vier Grundrisiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. In der Diebstahlversicherung werden Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, oft auch Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl versichert. Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: "Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl." Werden Hausratgegenstände und Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl beschädigt, sind diese in der Regel ebenfalls durch die Diebstahlversicherung versichert (Folgeschaden durch Vandalismus).