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Vergleichen Sie mit comparis.ch die Versicherungsprämien für Ihre Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei den wichtigsten Versicherungsgesellschaften der Schweiz
Gewünschte Versicherung
Hausrat und Privathaftpflicht
Hausrat
Privathaftpflicht
Produktmerkmale der Visana Directa (Privathaftpflicht)
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung für in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht.
Deckung aus der Zusatzversicherung (CHF 70.-):
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Kollisions- oder Vollkaskoversicherung hat:
Selbstbehalt der Kollisions-/ Vollkaskoversicherung
Bonusverlust der Kollisions-/ Vollkaskoversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
die Reparaturkosten
Die Garantiesumme beträgt pro Ereignis max. CHF 5'000'000.-.
Der Selbstbehalt beträgt hier CHF 500.-.
Was gilt bei Liegenschaften
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Eigentümer von selbstbewohnten Gebäuden ohne Geschäftsräume mit höchstens 3 Wohnungen (einschliesslich Ferienhäuser, Mobilheimen oder nicht immatrikulierten Wohnwagen mit festem Standort) sind mitversichert.
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
Versichert sind Sie weiter als Eigentümer, Mieter oder Pächter von unbebauten Grundstücken (z.B. Schrebergarten) bis zu einer Grösse von 1000 m2.
Versichert sind auch Schadenverhütungskosten bei Gefahr der Umweltgefährdung wegen Schäden an Tankanlagen.
Deckung der Kinder
Kinder sind in der Familienversicherung mitversichert, sofern sie ledig sind, im gemeinsamen Haushalt wohnen und nicht berufstätig sind.
Selbstbehalte
Für Mieterschäden: CHF 100.- pro Schadenereignis.
Für Obhutsschäden: CHF 200.- pro Ereignis.
Schäden an fremden Motorfahrzeugen: CHF 500.- (betr. nur Schadenfälle, die aus der Zusatzversicherung bezahlt werden).
Schäden an gemieteten Pferden: 10% des Schadens, mindestens aber CHF 200.-.
Sonst wird kein Selbstbehalt abgezogen.
Leistungsbegrenzungen
Schäden, die von urteilsunfähigen Kindern und Hausgenossen verursacht wurden, sind begrenzt auf CHF 200'000.-.
Bei Schäden, für die eine unmündige Person alleine haftbar ist, sind Regressansprüche Dritter begrenzt auf CHF 30'000.-.
Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.-.
Spezielles
Zusatzversicherungen gibt es weiter für Pferdeleihe und Jäger.
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