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Krankenkasse
Versicherungen
Sparen
Versicherungen für Zahnstellungskorrekturen
Krankenkasse
- Anmeldung
Viele Eltern versichern ihr Baby bereits vor der Geburt. Spätestens drei Monate
nach der Geburt muss das Kind krankenversichert sein. Die obligatorische Grundversicherung
kann bei jeder Krankenkasse abgeschlossen werden, die am Wohnort tätig ist. Kinder
die erst nach der Geburt bei einer Kasse angemeldet wurden, sind trotzdem rückwirkend
ab dem ersten Tag versichert.
Krankenkassenprämien vergleichen
- Leistungen
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen
Kassen gleich. Bei Babys und Kindern werden unter anderem acht Vorsorgeuntersuchungen
bis zum Vorschulalter bezahlt. Ebenfalls übernommen werden Impfungen, gemäss Impfplan
des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
- Franchise und Selbstbehalt
Während bei den Erwachsenen die ordentliche
Franchise 300 Franken pro Jahr beträgt, liegt sie bei Kindern und Jugendlichen
(bis 18 Jahre) bei 0 Franken pro Jahr. Höhere Franchisen sind freiwillig. An den
Kosten für Arzt, Spital und Medikamenten müssen sich die Eltern mit 10 Prozent beteiligen,
maximal 350 Franken pro Jahr und Kind. Bei zwei und mehr Kindern beträgt der jährliche
Selbstbehalt nicht mehr als 700 Franken.
- Zusatzversicherungen
Da es in den Schweizer Spitälern nur allgemeine Kinderabteilungen gibt, kann man
sich eine Privat- oder Halbprivatversicherung sparen. Familien, die in einem Kanton
ohne spezialisiertes Kinderspital wohnen, sollten eine Spitalzusatzversicherung
mit schweizweit freier Spitalwahl prüfen. Zusatzversicherungen für Zahnstellungskorrekturen
sind ebenfalls sinnvoll, müssen aber rechtzeitig abgeschlossen werden.
Zusatzversicherungen vergleichen
- Spar-Tipps
Kinder und Eltern müssen nicht bei der gleichen Kasse versichert sein. Familienrabatte
tönen gut, sind häufig aber gering. Deutlich mehr sparen kann man mit der Wahl einer
günstigen Kasse. Ein Kassenwechsel ist jeweils auf den Beginn eines neuen Jahres
möglich. Da die Leistungen in der Grundversicherung bei allen Kassen gleich sind,
lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassenprämien.
Lassen Sie die Jahresfranchise für Kinder bei 0 Franken. Höhere Franchisen lohnen
sich bei Kindern nicht, der Prämienrabatt ist zu gering. Bei den Eltern dagegen
lohnt sich die Optimierung der Franchise. Ebenfalls sparen kann man, indem man ein
alternatives Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed etc.) wählt.
Prüfen Sie Zusatzversicherungen genau. Empfehlenswert sind Zusatzversicherungen
für Zahnstellungskorrekturen und – in Kantonen ohne spezialisiertes Kinderspital
– Spitalzusatzversicherungen für die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Sparen
Sie sich getrost die Halbprivat- und die Privatversicherung für Ihr Kind.
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Versicherungen
- Privathaftpflicht-Versicherung
Diese Versicherung deckt Schäden, die das Kind oder auch die Eltern Dritten zugefügt
haben. Bei bereits bestehenden Familienpolicen sind minderjährige Kinder meistens
eingeschlossen.
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- Hausratversicherungen
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Haushaltsgegenständen, Mobiliar, Kleidern
und Sportgeräten die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch entstehen. Besteht
bereits eine Hausratversicherung, lohnt sich eine Neuberechnung und eventuelle Anpassung
der Versicherungssumme. Ansonsten droht eine Unterdeckung.
Prämien vergleichen
- Lebensversicherungen
Unter Lebensversicherungen versteht man in erster Linie Invaliditäts- und Todesfall-
Risikoversicherungen. Sie kommen zum Zug, wenn man durch einen Unfall oder eine
Krankheit invalid wird. Krankheitsbedingte Invalidität ist vier Mal häufiger als
unfallbedingte Invalidität.
- Spar-Tipps
Vergleichen Sie verschiedene Angebote: Deckung und Leistungen unterscheiden sich
von Anbieter zu Anbieter, die Prämien ebenfalls.
Bleiben Sie flexibel: Schliessen Sie - vor allem bei Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen
- keine langjährigen Policen ab oder bestehen Sie auf einem jährlichen Kündigungsrecht.
Höhere Selbstbehalte sind in der Regel wenig vorteilhaft: Prüfen Sie, ob sich die
Prämienersparnis im Vergleich zum grösseren finanziellen Risiko rechnet.
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Sparen
- Banksparen
Beim Banksparen wird ein selbstgewählter Betrag in einer selbstgewählten Periodizität
auf ein Sparkonto einbezahlt. Ein Rückzug des einbezahlten Geldes ist jederzeit
möglich, zu beachten sind einzig die Kündigungsfristen. Banken bieten verschiedene
Konti an. Am empfehlenswertesten sind in der Regel Jugendsparkonti, diese bieten
die besten Konditionen: Der Zins ist am höchsten und es fallen kaum Gebühren an.
Einige Banken bieten zusätzlich noch Geschenksparkonti an, die beispielsweise von
Götti, Gotte oder den Großeltern eröffnet und ab einem bestimmten Alter dem Kind
oder Jugendlichen übertragen werden können.
Jugendsparkonten vergleichen
- Versicherungssparen
Hier wird das Sparen mit einem Versicherungsschutz kombiniert, es handelt sich also
um eine gemischte Lebensversicherung. Die Eltern können sich ein bestimmtes Sparziel
setzen und verpflichten sich, für einen bestimmten Zeitraum regelmässig Prämien
zu bezahlen. Zu beachten ist, dass die zu Beginn vereinbarte Prämie nicht einfach
geändert werden kann und ein vorzeitiger Ausstieg aus der Versicherung mit hohen
Kosten verbunden ist.
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Versicherungen für Zahnstellungskorrekturen
- Beinahe jedes zweite Kind braucht in der Schweiz eine Zahnspange. Mit 10'000 bis
16'000 Franken muss bei einer aufwändigen Korrektur der Zahnstellung gerechnet werden.
Abhilfe kann eine Zusatzversicherung einer Krankenkasse leisten. Die Monatsprämien
bewegen sich bei 10 bis 20 Franken. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung
bieten die Krankenkassen bei den Zusatzversicherungen unterschiedliche Leistungen
an.
Zusatzversicherungen für Zahnstellungskorrekturen vergleichen
- Eintrittsalter abklären
Bei den Zusatzversicherungen sind die Kassen nicht verpflichtet jedes Kind aufzunehmen.
Hier spielt insbesondere das Alter des Kindes eine Rolle. Zeichnet sich ab, dass
ein Kind in ein paar Jahren eine Spange brauchen wird, kann die Kasse die Aufnahme
verweigern oder die Zahnstellungskorrektur von den Leistungen ausschliessen. Klären
Sie also rechtzeitig ab, bis wann der Abschluss ohne Risikoprüfung möglich ist.
- Bedingungen prüfen
Bei den eingeschlossenen Leistungen ist auf eine möglichst hohe prozentuale Kostenbeteiligung
zu achten. Und auch der bezahlte Maximalbetrag darf nicht zu tief angesetzt sein.
Für die ganze Behandlung, also pro Fall sollten mindestens 16'000 Franken vergütet
werden.
Abzuraten ist von Versicherungen nur für Zahnbehandlungen, also Versicherungen,
die ausschliesslich für die Behandlung von Karies oder für die Kosten der Dentalhygiene
gelten. Mit einer zeitgemässen Mundhygiene sind diese Kosten in der Regel gering
und eine Versicherung macht wenig Sinn.
- Spar-Tipps
Zusatz- und Grundversicherungen können separat abgeschlossen werden. Auch kann die
Grundversicherung gewechselt und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse belassen
werden.
Entscheidend bei den Versicherungen für Zahnstellungskorrekturen sind der Maximalbetrag
und die prozentuale Deckung. Die Prämien sollten aber nicht ausser Acht gelassen
werden.
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