Informationen rund um die Versicherung und Vorsorge Ihres Kindes


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Versicherungen für Zahnstellungskorrekturen

Krankenkasse


  • Anmeldung

    Viele Eltern versichern ihr Baby bereits vor der Geburt. Spätestens drei Monate nach der Geburt muss das Kind krankenversichert sein. Die obligatorische Grundversicherung kann bei jeder Krankenkasse abgeschlossen werden, die am Wohnort tätig ist. Kinder die erst nach der Geburt bei einer Kasse angemeldet wurden, sind trotzdem rückwirkend ab dem ersten Tag versichert.

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  • Leistungen

    Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich. Bei Babys und Kindern werden unter anderem acht Vorsorgeuntersuchungen bis zum Vorschulalter bezahlt. Ebenfalls übernommen werden Impfungen, gemäss Impfplan des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

  • Franchise und Selbstbehalt

    Während bei den Erwachsenen die ordentliche Franchise 300 Franken pro Jahr beträgt, liegt sie bei Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) bei 0 Franken pro Jahr. Höhere Franchisen sind freiwillig. An den Kosten für Arzt, Spital und Medikamenten müssen sich die Eltern mit 10 Prozent beteiligen, maximal 350 Franken pro Jahr und Kind. Bei zwei und mehr Kindern beträgt der jährliche Selbstbehalt nicht mehr als 700 Franken.

  • Zusatzversicherungen

    Da es in den Schweizer Spitälern nur allgemeine Kinderabteilungen gibt, kann man sich eine Privat- oder Halbprivatversicherung sparen. Familien, die in einem Kanton ohne spezialisiertes Kinderspital wohnen, sollten eine Spitalzusatzversicherung mit schweizweit freier Spitalwahl prüfen. Zusatzversicherungen für Zahnstellungskorrekturen sind ebenfalls sinnvoll, müssen aber rechtzeitig abgeschlossen werden.

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  • Spar-Tipps

    Kinder und Eltern müssen nicht bei der gleichen Kasse versichert sein. Familienrabatte tönen gut, sind häufig aber gering. Deutlich mehr sparen kann man mit der Wahl einer günstigen Kasse. Ein Kassenwechsel ist jeweils auf den Beginn eines neuen Jahres möglich. Da die Leistungen in der Grundversicherung bei allen Kassen gleich sind, lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassenprämien.

    Lassen Sie die Jahresfranchise für Kinder bei 0 Franken. Höhere Franchisen lohnen sich bei Kindern nicht, der Prämienrabatt ist zu gering. Bei den Eltern dagegen lohnt sich die Optimierung der Franchise. Ebenfalls sparen kann man, indem man ein alternatives Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed etc.) wählt.

    Prüfen Sie Zusatzversicherungen genau. Empfehlenswert sind Zusatzversicherungen für Zahnstellungskorrekturen und – in Kantonen ohne spezialisiertes Kinderspital – Spitalzusatzversicherungen für die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Sparen Sie sich getrost die Halbprivat- und die Privatversicherung für Ihr Kind.

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Versicherungen


  • Privathaftpflicht-Versicherung

    Diese Versicherung deckt Schäden, die das Kind oder auch die Eltern Dritten zugefügt haben. Bei bereits bestehenden Familienpolicen sind minderjährige Kinder meistens eingeschlossen.

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  • Hausratversicherungen

    Die Hausratversicherung deckt Schäden an Haushaltsgegenständen, Mobiliar, Kleidern und Sportgeräten die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch entstehen. Besteht bereits eine Hausratversicherung, lohnt sich eine Neuberechnung und eventuelle Anpassung der Versicherungssumme. Ansonsten droht eine Unterdeckung.

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  • Lebensversicherungen

    Unter Lebensversicherungen versteht man in erster Linie Invaliditäts- und Todesfall- Risikoversicherungen. Sie kommen zum Zug, wenn man durch einen Unfall oder eine Krankheit invalid wird. Krankheitsbedingte Invalidität ist vier Mal häufiger als unfallbedingte Invalidität.

  • Spar-Tipps

    Vergleichen Sie verschiedene Angebote: Deckung und Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, die Prämien ebenfalls.

    Bleiben Sie flexibel: Schliessen Sie - vor allem bei Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen - keine langjährigen Policen ab oder bestehen Sie auf einem jährlichen Kündigungsrecht.

    Höhere Selbstbehalte sind in der Regel wenig vorteilhaft: Prüfen Sie, ob sich die Prämienersparnis im Vergleich zum grösseren finanziellen Risiko rechnet.

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Sparen


  • Banksparen

    Beim Banksparen wird ein selbstgewählter Betrag in einer selbstgewählten Periodizität auf ein Sparkonto einbezahlt. Ein Rückzug des einbezahlten Geldes ist jederzeit möglich, zu beachten sind einzig die Kündigungsfristen. Banken bieten verschiedene Konti an. Am empfehlenswertesten sind in der Regel Jugendsparkonti, diese bieten die besten Konditionen: Der Zins ist am höchsten und es fallen kaum Gebühren an. Einige Banken bieten zusätzlich noch Geschenksparkonti an, die beispielsweise von Götti, Gotte oder den Großeltern eröffnet und ab einem bestimmten Alter dem Kind oder Jugendlichen übertragen werden können.

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  • Versicherungssparen

    Hier wird das Sparen mit einem Versicherungsschutz kombiniert, es handelt sich also um eine gemischte Lebensversicherung. Die Eltern können sich ein bestimmtes Sparziel setzen und verpflichten sich, für einen bestimmten Zeitraum regelmässig Prämien zu bezahlen. Zu beachten ist, dass die zu Beginn vereinbarte Prämie nicht einfach geändert werden kann und ein vorzeitiger Ausstieg aus der Versicherung mit hohen Kosten verbunden ist.

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Versicherungen für Zahnstellungskorrekturen


  • Beinahe jedes zweite Kind braucht in der Schweiz eine Zahnspange. Mit 10'000 bis 16'000 Franken muss bei einer aufwändigen Korrektur der Zahnstellung gerechnet werden. Abhilfe kann eine Zusatzversicherung einer Krankenkasse leisten. Die Monatsprämien bewegen sich bei 10 bis 20 Franken. Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung bieten die Krankenkassen bei den Zusatzversicherungen unterschiedliche Leistungen an.

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  • Eintrittsalter abklären

    Bei den Zusatzversicherungen sind die Kassen nicht verpflichtet jedes Kind aufzunehmen. Hier spielt insbesondere das Alter des Kindes eine Rolle. Zeichnet sich ab, dass ein Kind in ein paar Jahren eine Spange brauchen wird, kann die Kasse die Aufnahme verweigern oder die Zahnstellungskorrektur von den Leistungen ausschliessen. Klären Sie also rechtzeitig ab, bis wann der Abschluss ohne Risikoprüfung möglich ist.

  • Bedingungen prüfen

    Bei den eingeschlossenen Leistungen ist auf eine möglichst hohe prozentuale Kostenbeteiligung zu achten. Und auch der bezahlte Maximalbetrag darf nicht zu tief angesetzt sein. Für die ganze Behandlung, also pro Fall sollten mindestens 16'000 Franken vergütet werden.

    Abzuraten ist von Versicherungen nur für Zahnbehandlungen, also Versicherungen, die ausschliesslich für die Behandlung von Karies oder für die Kosten der Dentalhygiene gelten. Mit einer zeitgemässen Mundhygiene sind diese Kosten in der Regel gering und eine Versicherung macht wenig Sinn.

  • Spar-Tipps

    Zusatz- und Grundversicherungen können separat abgeschlossen werden. Auch kann die Grundversicherung gewechselt und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse belassen werden.

    Entscheidend bei den Versicherungen für Zahnstellungskorrekturen sind der Maximalbetrag und die prozentuale Deckung. Die Prämien sollten aber nicht ausser Acht gelassen werden.

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