Das Auto mit in die Schweiz nehmen

Pia Mackenzie,
Umzug in die Schweiz
bei comparis.ch

Donnerstag, 26. Juli 2012 - Umzug in die Schweiz

Bei einem Umzug in die Schweiz kann das Auto grundsätzlich problemlos mitgenommen werden. Es muss nur verzollt und versteuert werden, wenn der Autokauf weniger als sechs Monate zurückliegt. Das Fahrzeug muss jedoch in jedem Fall beim Grenzübertritt angemeldet werden. Für die Autoeinfuhr muss man der Zollstelle die Rechnung oder den Kaufvertrag, den Fahrzeugausweis, einen Identitätsnachweis und je nachdem einen Ursprungsnachweis vorlegen. Letzterer ist bei einer Einfuhr aus EU- und EFTA-Staaten nötig, da dann das Auto zollfrei importiert werden kann.

Bei einer Verzollung fallen folgende Einfuhrabgaben an: Zoll, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer. Die Höhe der Zollgebühren hängt vom Gewicht und Wert des Fahrzeuges beim Grenzübertritt ab. Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue Fahrzeuge gleich. Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll), der Mehrwertsteuersatz 8 Prozent (erhoben anhand von Verkaufspreis, Zollbetrag, Automobilsteuer und Nebenkosten). Zusätzlich fallen Gebühren fürs Wiegen (30 Franken) und das Ausstellen des Prüfungsberichts (20 Franken) an.

Zu beachten sind  zudem die neuen CO2-Emissionsvorschriften, die am 1. Juli 2012 in Kraft getreten sind. Beim Import von Neuwagen muss eine Sanktion bezahlt werden, sollte das Fahrzeug den Zielwert (im Durchschnitt 130 g CO2 pro Kilometer) nicht erreichen. Allerdings wird diese Sanktion nicht bei der Einfuhrverzollung erhoben, sondern nachträglich durch das Bundesamt für Strassen (Astra).

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  • Das Motorrad mit in die Schweiz nehmen

    Sehr geehrte Frau Mackenzie, was gilt davon für Motorräder, was ist anders? Ich habe ein ca. 6 jahre altes Bike, das ich aus DE importieren möchte und einen Zeitwert von ca. € 6.000 hat. Vielen Dank für eine Auskunft.

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    Robert Schupp antworten

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  • Motorrad mit in die Schweiz nehmen

    Das ausländische Motorfahrzeug muss in der Schweiz angemeldet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: - Der Standort des Autos befindet sich seit mehr als einem Jahr in der Schweiz. Nach einer Ausfuhr, die länger als drei zusammenhängende Monate dauert, beginnt die Berechnung der Standortdauer mit der Wiedereinfuhr des Fahrzeuges von neuem. - Der Halter des Fahrzeuges ist seit mehr als einem Jahr in der Schweiz. In diesem Jahr muss er sich mindestens drei Monate ohne Unterbrechung in der Schweiz aufgehalten haben. Der Halter will das Fahrzeug länger als einen Monat in der Schweiz verwenden.

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  • Als Student in der Schweiz

    Ich werde im nächsten Jahr mein 6 monatiges Hochschul Praxissemester in der Schweiz absoliveren und möchte natürlich meinen PKW mitnehmen. Muss ich diesen auch anmelden, obwohl ich weiterhin meinen Wohnsitz in Deutschland habe und mein Fahrzeug nach dem halben Jahr wieder mit nach Deutschland zurücknehme?

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    Marcel M. antworten

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  • VW in die Schweiz

    Sehr geehrte Frau Mackenzie, wir sind eine Familie aus Norwegen (deutsche staatsbürger) und haben vor im nächsten jahr in die Schweiz auszuwandern. Jetzt meine Frage wir haben einen VW Caravelle und dieses Fahrzeug ist seit 2009 in unserem Besitz kann ich dieses Fahrzeug als Umsiedlungsgut ZOLLfrei in die schweiz einführen ?? Über eine NAtwort von Ihnen würden wir uns sehr freuen

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    Marcel Beez antworten

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  • Fahreuzge umsiedeln

    Sehr geehrter Herr Beez Um sicher zu gehen, bitte ich Sie, dass Sie sich direkt beim Verkehrsamt melden: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00417/00419/index.html Grüsse Pia Mackenzie

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    Pia Mackenzie antworten

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