Donnerstag, 26. Juli 2012 - Umzug in die Schweiz
Bei einem Umzug in die Schweiz kann das Auto grundsätzlich problemlos mitgenommen werden. Es muss nur verzollt und versteuert werden, wenn der Autokauf weniger als sechs Monate zurückliegt. Das Fahrzeug muss jedoch in jedem Fall beim Grenzübertritt angemeldet werden. Für die Autoeinfuhr muss man der Zollstelle die Rechnung oder den Kaufvertrag, den Fahrzeugausweis, einen Identitätsnachweis und je nachdem einen Ursprungsnachweis vorlegen. Letzterer ist bei einer Einfuhr aus EU- und EFTA-Staaten nötig, da dann das Auto zollfrei importiert werden kann.
Bei einer Verzollung fallen folgende Einfuhrabgaben an: Zoll, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer. Die Höhe der Zollgebühren hängt vom Gewicht und Wert des Fahrzeuges beim Grenzübertritt ab. Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue Fahrzeuge gleich. Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll), der Mehrwertsteuersatz 8 Prozent (erhoben anhand von Verkaufspreis, Zollbetrag, Automobilsteuer und Nebenkosten). Zusätzlich fallen Gebühren fürs Wiegen (30 Franken) und das Ausstellen des Prüfungsberichts (20 Franken) an.
Zu beachten sind zudem die neuen CO2-Emissionsvorschriften, die am 1. Juli 2012 in Kraft getreten sind. Beim Import von Neuwagen muss eine Sanktion bezahlt werden, sollte das Fahrzeug den Zielwert (im Durchschnitt 130 g CO2 pro Kilometer) nicht erreichen. Allerdings wird diese Sanktion nicht bei der Einfuhrverzollung erhoben, sondern nachträglich durch das Bundesamt für Strassen (Astra).
Archiv