Autoknacker machen keine Ferien

Richard Eisler,
Geschäftsführer
comparis.ch
Dienstag, 31. Juli 2012 - Auto, Reisen
Während ein Herr und eine Dame auf der Restaurant-Terrasse den romantischen Sonnenuntergang geniessen, kann es vorkommen, dass sich ein Autoeinbrecher an ihrem Fahrzeug zu schaffen macht. Ob per Brechstange oder mit einem Stein: Hat der Autoknacker das Auto erst einmal offen, sind die Fotoausrüstung oder die Markensonnenbrille im Handumdrehen weg.
Wer nicht auf den gesamten Unkosten sitzen bleiben will, muss eine Teilkaskoversicherung abschliessen. Das gilt zum einen für die Einbruchspuren am Fahrzeug. Häufig übersteigt dieser Schaden den Wert der gestohlenen Gegenstände. Eine Scheibe zu ersetzen oder die Türschloss-Elektronik zu reparieren, kann teuer werden. Dies gilt als Diebstahlschaden und wird von der Versicherung gedeckt.
Zum anderen entschädigt einen die Teilkaskoversicherung für die gestohlenen Gegenstände. Allerdings muss man dazu vorgängig einen Zusatz abschliessen, der «Persönliche Effekten» oder «Mitgeführte Sachen» heisst. Die Versicherung kann eine Rückerstattung ablehnen, falls der Autofahrer zu wenig auf die Sicherheit geachtet hat. Wer beispielsweise das Auto nicht verschlossen hat, bleibt meistens komplett auf dem Schaden sitzen. In der Regel sind Waren bis zu einem Wert von 2000 Franken versichert. Wer diesen Betrag erhöht, muss eine höhere Prämie zahlen. Zu beachten ist, dass viele Wertsachen nicht versichert sind. Das gilt zum Beispiel für Geld oder Schmuck; auch ein Notebook ist bei vielen Versicherungen ausgeschlossen.
Ferner sollte man abklären, ob nicht bereits die Hausratversicherung den Zusatz «Diebstahl auswärts» einschliesst. Je nachdem lässt sich eine Entschädigung über die eine oder die andere Versicherung einfordern. So oder so – ein Polizeirapport der örtlichen Polizei ist immer vonnöten.
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