Mietzinsdepot: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Richard Eisler,
Geschäftsführer
comparis.ch
Donnerstag, 7. Juni 2012 - Wohnen
Grundsätzlich muss der Vermieter die Mietkaution mit den aufgelaufenen Zinsen sofort nach Wohnungsübergabe freigeben. Der Vermieter kann bei der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls auch gleichzeitig seine Zustimmung zur Auszahlung des Depots geben. Dies gilt aber nur, wenn der Vermieter beim Auszug keine Mängel beanstandet. Muss der Mieter finanziell für Schäden einstehen, dann hat er dem Vermieter eine Frist von zwei bis drei Monaten einzuräumen. In dieser Zeit kann dieser die Handwerker bestellen, deren Rechnungen abwarten und dann dem Mieter die Schlussabrechnung zustellen. Hat der Mieter die Rechnungen beglichen, muss die Bank das Depot auszahlen.
Der Mieter hat selbstverständlich das Recht, die entsprechenden Handwerkerrechnungen einzusehen. Ist er mit den Forderungen des Vermieters nicht einverstanden, sollte er dies dem Vermieter schriftlich begründen und ihm eine Frist zur Freigabe des Depots setzen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die zuständigen Schlichtungsbehörde eingeschalten werden.
Nach Ablauf eines Jahres seit Mietende muss die Bank die Kaution auszahlen, falls der Vermieter in dieser Zeit keine rechtlichen Schritte gegen den Mieter unternommen hat.
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