Ferienwohnung vermieten ohne Probleme

Richard Eisler,
Geschäftsführer
comparis.ch
Dienstag, 19. Juni 2012 - Wohnen
In vielen Skiorten sind die Ferienwohnungen bereits ein Jahr im Voraus ausgebucht. Mit einer eigenen Ferienwohnung bleibt man von solchen Problemen verschont. Und wer seine Wohnung zusätzlich Dritten vermietet, verschafft sich einen kleinen Zusatzverdienst. Klare Bedingungen im Vertrag vermeiden dabei unnötige Missverständnisse.
In den Vertrag gehören Angaben zur Höhe des Mietzinses sowie Bestimmungen dazu, auf wie viele Bewohner er sich bezieht und was darin inbegriffen ist.
Vertraglich festhalten sollte man auch die Modalitäten der Bezahlung. Üblich sind eine Anzahlung bei Reservation und die Bezahlung des Restbetrages wenige Wochen vor Mietantritt. Viele Vermieter weisen im Vertrag darauf hin, dass die Wohnung weitervermietet wird, wenn keine Zahlung erfolgt. Seinerseits hat der Mieter aber nach Abschluss des Vertrages kein Recht, einfach kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Für ihn ist deshalb der Abschluss einer Annullationsversicherung empfehlenswert.
Die Zeiten des Bezuges und der Rückgabe der Ferienwohnung sind ebenfalls vertraglich zu regeln. Ausserdem muss es ausdrücklich im Mietvertrag stehen, falls der Mieter die Wohnung am Schluss selber zu reinigen hat.
Schäden am Mobiliar, die der Mieter verursacht hat, muss dessen Haftpflichtversicherung berappen. Anders ist es bei Schäden am Gebäude. Hier zahlt die obligatorische Gebäudeversicherung des Vermieters. In der Gebäudeversicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke, Öfen, Herde oder Bäder versichert.
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