Grundversicherung bezahlt wieder für Kinderbrillen

Jonas Grossniklaus,
Redaktor bei comparis.ch

Freitag, 22. Juni 2012 - Krankenkasse

Gute Nachricht für Familien: Braucht ein Kind eine Brille oder Kontaktlinsen, muss ab 1. Juli 2012 die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligen. Dies hat Bundesrat Alain Berset, der dem Bundesamt für Gesundheit vorsteht, per Verordnung verfügt.

Pro Jahr muss die Krankenkasse 180 Franken an Brillengläser und Kontaktlinsen zahlen. Um die Kosten bei der Kasse abrechnen zu können, ist jährlich ein augenärztliches Rezept nötig. Von der Kostenübernahme kann man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres profitieren.

Mit der jüngsten Verordnungsänderung revidiert Berset einen Entscheid seines Vorgängers. Seit dem 1. Januar 2011 kommt die obligatorische Krankengrundversicherung nicht mehr für Brillengläser und Kontaktlinsen auf. Basis für die Abkehr von diesem Beschluss ist ein medizinisches Gutachten. Dieses kommt zum Schluss, dass die Korrektur einer Fehlsichtigkeit im Kindesalter der Behandlung einer Krankheit entspricht. Die meisten Sehfehler müssen im Kindesalter behandelt werden, um eine weitere Verminderung der Sehschärfe zu verhindern.

Wollen Erwachsene, dass ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernimmt, brauchen sie weiterhin eine Zusatzversicherung.

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