Dienstag, 15. Mai 2012 - Auto
Im Durchschnitt wird jedes Auto in der Schweiz gerade einmal eine Stunde pro Tag bewegt. Wer den Nutzwert seines Fahrzeugs ändern will, kann es mit Nachbarn oder Freunden teilen. Das Prinzip ist einfach. Ein Autobesitzer stellt das Fahrzeug anderen Lenkern zur Verfügung und erhält von diesen dafür eine Entschädigung. Die Kosten reduzieren sich für sämtliche Beteiligte: Der Autokäufer kann die Anschaffungskosten amortisieren und muss den Unterhalt nicht selber tragen, und die Mitbenutzer müssen kein eigenes Auto kaufen.
Dabei stellen sich gewisse Versicherungsfragen. Obligatorisch für jedes Auto ist die Haftpflichtversicherung. Sie springt bei Schäden ein, die mit dem Auto Dritten zugefügt werden. Dabei spielt keine Rolle, wer am Steuer sitzt. Keine Pflicht, aber empfehlenswert ist eine Teilkaskoversicherung und für neuere Autos eine Vollkaskoversicherung (Kombination aus Teil- und Kollisionskasko). Diese deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel bei Hagel (Teilkasko) oder vom Fahrer verursachten Unfällen (Kollisionskasko).
Wer sein Auto anderen ausleiht, sollte überprüfen, ob er zuvor als Alleinbenutzer von einem Prämienbonus profitiert hatte, der nun dahin fällt. Zudem müssen in der Police weitere Lenker eingeschlossen werden.
Und was geschieht bei einem Schaden? Wenn die Versicherung die Kosten übernehmen muss, rutscht der Autobesitzer üblicherweise in eine teurere Prämienkategorie. Es kann sich daher lohnen, mit den Mitbenutzern einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen und darin festzulegen, wer für allfällige Schäden und Mehrkosten aufkommt.
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