Autos werden für erwachsene Personen zwischen 150 cm und 200 cm Körpergrösse konzipiert. Daher müssen Kinder in einer sicheren Rückhaltevorrichtung mitgeführt werden. Ein korrekt im Fahrzeug eingebauter Kindersitz gewährleistet, dass der Sicherheitsgurt besser verläuft. Der Kindersitz schützt das Kind vor Knochenbrüchen und inneren Verletzungen bei einem Aufprall.
Am 1. April 2010 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches verlangt, dass Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Körpergrösse bis 150cm (was zuerst erreicht wird) in einem Kindersitz im Auto mitfahren müssen. Vor Eintritt dieser Regelung mussten Kinder nur bis 7 Jahre in einem geeigneten Kindersitz gesichert sein. Dieses Alter gilt weiterhin für ältere Fahrzeuge mit Beckengurt oder für Schulbusse. Die länderspezifischen Vorschriften (z.B. Deutschland ebenfalls bis 12 Jahre, Österreich sogar bis 14 Jahre) müssen beachtet werden, wenn man mit Kindern in oder durch diese Länder reist.
Seit 1. April 2010 müssen Auto-Kindersitze mit einer 44.03- oder 44.04-ECE-Etikette versehen sein. Alle heute im Handel angebotenen Produkte entsprechen dieser Norm. Ältere Kindersitzmodelle, die vor 1995 gebaut wurden und eine 44.01- oder 44.02-Etikette haben, sind seit 1. April 2010 nicht mehr zugelassen.