Abgastest/Abgaswartung

Alle Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotoren, die nach dem 1.1.1976 für den Verkehr zugelassen worden sind, unterstehen der obligatorischen Abgaswartung. Fahrzeuge ohne Katalysator (mit Benzinmotor) sind jährlich zu überprüfen. Bei Fahrzeugen mit Katalysator und bei Dieselfahrzeugen ist die Abgaskontrolle spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Wird dieser Abgastest nicht durchgeführt, ist dies strafbar (Höhe der Busse ist vom Verfallsdatum abhängig, 1 Monat: CHF 40.-, 1-3 Monate: CHF 100.- und 3-6 Monate: CHF 200.-). Das Abgasdokument ist zu Kontrollzwecken immer im Fahrzeug mitzuführen.

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