Säule 3a kündigen

Es ist möglich, das Guthaben eines 3.-Säule-Kontos zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder in ein anderes 3.-Säule-Produkt umzuwandeln. Je nach Anbieter gelten dabei aber Kündigungsfristen.

Die vorzeitige Auszahlung des Kapitals ist jedoch nur unter bestimmten gesetzlichen Auflagen möglich (siehe unter Vorbezug). Darunter fallen u.a.

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von Hypothekendarlehen
  • Einkauf in eine Pensionskasse (2.-Säule)
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit

Vorsorgepolicen einer Versicherung hingegen haben eine feste Vertragsdauer. Ein Vorbezug ist möglich, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind (siehe unter Vorbezug). Er ist aber in der Regel mit finanziellen Einbussen verbunden.

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