In die Säule 3a kann nicht beliebig viel Geld einbezahlt werden. Die Maximalbeträge werden in der Regel alle zwei Jahre durch den Bundesrat neu festgelegt und sind von der jeweils teuerungsbedingten Erhöhung der Altersrente in der 1. Säule (AHV) abhängig. Es gelten zurzeit folgende Höchstbeträge:
- CHF 6'566 pro Jahr für Angestellte
- CHF 6'682 pro Jahr für Angestellte ab 2011
- 20 Prozent des Einkommens für Selbständigerwerbende, maximal aber CHF 32'832 pro Jahr
- 20 Prozent des Einkommens für Selbständigerwerbende, maximal aber CHF 33'408 pro Jahr ab 2011