Altersgrenze

Um Gelder in eine Vorsorgeeinrichtung der Säule 3a einzahlen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht älter als 70 Jahre (resp. 69 Jahre bei Frauen) sein. Einzahlen dürfen aber nur Personen mit einem AVH/IV-pflichtigem Erwerbseinkommen oder einem Erwerbsersatzeinkommen.

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