Privatkreditvertrag

Ein Privatkreditvertrag ist schriftlich abzuschliessen. Der Kreditnehmer hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrags. Der Vertrag umfasst Angaben über:

  • Nettobetrag des Kredits
  • effektiver Jahreszins oder, wenn nicht möglich, den Jahreszins und die bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellten Kosten
  • Bedingungen, unter denen der Zinssatz und die Kosten (siehe oben) geändert werden können
  • Kosten, die neben dem effektiven Jahreszins noch anfallen können
  • evtl. Höchstgrenze des Kreditbetrags
  • Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere Betrag, Anzahl und zeitliche Abstände resp. Zeitpunkt der Zahlungen sowie wenn möglich der Gesamtbetrag dieser Zahlungen
  • Hinweis auf Zinserlass und Kostenentschädigung auf die nicht beanspruchte Kreditdauer
  • Widerrufsrecht und Widerrufsfrist
  • allfällig verlangte Sicherheiten
  • Teil des Einkommens, der der Kreditfähigkeitsprüfung zu Grunde gelegt worden ist.


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