Ein Privatkreditvertrag ist schriftlich abzuschliessen. Der Kreditnehmer hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrags. Der Vertrag umfasst Angaben über:
- Nettobetrag des Kredits
- effektiver Jahreszins oder, wenn nicht möglich, den Jahreszins und die bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellten Kosten
- Bedingungen, unter denen der Zinssatz und die Kosten (siehe oben) geändert werden können
- Kosten, die neben dem effektiven Jahreszins noch anfallen können
- evtl. Höchstgrenze des Kreditbetrags
- Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere Betrag, Anzahl und zeitliche Abstände resp. Zeitpunkt der Zahlungen sowie wenn möglich der Gesamtbetrag dieser Zahlungen
- Hinweis auf Zinserlass und Kostenentschädigung auf die nicht beanspruchte Kreditdauer
- Widerrufsrecht und Widerrufsfrist
- allfällig verlangte Sicherheiten
- Teil des Einkommens, der der Kreditfähigkeitsprüfung zu Grunde gelegt worden ist.