Im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung stellt der Kreditgeber fest, ob der Kreditnehmer kreditfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Privatkredit zurückgezahlt werden kann, ohne dass der nicht pfändbare Teil des Einkommens gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beansprucht werden muss.
Für die Beurteilung zusätzlich relevant sind gesellschaftsspezifische, geschäftspolitisch relevante Kriterien, die erfüllt sein müssen.