Frist zur Zulassung
- 12 Monate: für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden
- 1 Monat: für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden.
Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind.
Für die Motorfahrzeug-Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor. Es bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.