Unfallversicherung / Insassenunfallversicherung

Die Unfall- / Insassenunfallversicherung

  • deckt Heilungskosten bei Spitalaufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung;
  • entrichtet Taggelder bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit;
  • zahlt Kapitalleistungen im Todesfall;
  • zahlt Kapitalleistungen Invaliditätsfall. Die Unfall-/Insassenunfallversicherung kann separat für Lenker, Beifahrer oder alle Insassen des Fahrzeuges abgeschlossen werden.


    Tipp:
    In der Schweiz wohnhafte Personen müssen entweder über die Krankenkasse oder über den Arbeitgeber unfallversichert sein. Diese Versicherung ist insbesondere dann hilfreich, wenn bei Ihnen Personen mit schlechtem Unfallschutz – unter Umständen ausländische Gäste – mitfahren.
    Es lohnt sich, die bestehende Unfalldeckung zu prüfen.
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