Unfallversicherung / Insassenunfallversicherung

Die Unfall- / Insassenunfallversicherung

  • deckt Heilungskosten bei Spitalaufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung;
  • entrichtet Taggelder bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit;
  • zahlt Kapitalleistungen im Todesfall;
  • zahlt Kapitalleistungen im Invaliditätsfall. Die Unfall-/Insassenunfallversicherung kann separat für Lenker, Beifahrer oder alle Insassen des Fahrzeuges abgeschlossen werden.

Tipp:

  • In der Schweiz wohnhafte Personen müssen entweder über die Krankenkasse oder über den Arbeitgeber unfallversichert sein. Auch wer in der Schweiz mit einem Schengen-Visum ist, muss eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Sinnvoll ist diese Deckung also einzig für jene, die oft ausländische Gäste, die kein Visum benötigen und aus einem Land ohne Versicherungsobligatorium kommen, im Auto mitnehmen.
  • Es lohnt sich, die bestehende Unfalldeckung zu prüfen.
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