Die Unfall- / Insassenunfallversicherung
- deckt Heilungskosten bei Spitalaufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung;
- entrichtet Taggelder bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit;
- zahlt Kapitalleistungen im Todesfall;
- zahlt Kapitalleistungen im Invaliditätsfall. Die Unfall-/Insassenunfallversicherung kann separat für Lenker, Beifahrer oder alle Insassen des Fahrzeuges abgeschlossen werden.
Tipp:
- In der Schweiz wohnhafte Personen müssen entweder über die Krankenkasse oder über den Arbeitgeber unfallversichert sein. Auch wer in der Schweiz mit einem Schengen-Visum ist, muss eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Sinnvoll ist diese Deckung also einzig für jene, die oft ausländische Gäste, die kein Visum benötigen und aus einem Land ohne Versicherungsobligatorium kommen, im Auto mitnehmen.
- Es lohnt sich, die bestehende Unfalldeckung zu prüfen.