Strassenverkehrsamt

Das Strassenverkehrsamt ist für die In- und Ausserverkehrssetzung von Fahrzeugen verantwortlich. Dies geschieht durch die Abholung bzw. Deponierung der Kontrollschilder. Ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis erhält, wer nachweisen kann, dass er eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat. Nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags stellt die Versicherung den Versicherungsnachweis direkt dem Strassenverkehrsamt zu. Sobald der Versicherte die Kontrollschilder wieder beim Strassenverkehrsamt deponiert, erhebt die Versicherungsgesellschaft ab diesem Zeitpunkt keine Haftpflichtprämien mehr. Das Strassenverkehrsamt ist zudem für die Erteilung von Fahrzeug-, Führer- und Schiffszulassungen sowie für die regelmässige Kontrolle der Fahrzeuge auf ihre Verkehrstauglichkeit zuständig.

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