Einige Gesellschaften bieten für die Autoversicherung sogenannte Prämiensparmodelle an. Was bedeutet das für die Versicherten?
- Verpflichtung zur Reparatur in Vertragsgaragen:
Bei einem Schadenfall muss die Reparatur in einer Vertragsgarage der Versicherung vorgenommen werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann diese Regelung nach Absprache mit der Versicherung gelockert werden. Wenn Sie in eigenem Ermessen handeln, müssen Sie damit rechnen, dass die versicherten Leistungen gekürzt werden können.
- Verzicht auf Entschädigung zum Zeitwertzusatz:
Bei einem Totalschaden wird maximal der Zeitwert des Fahrzeuges zurückerstattet. Da ein Fahrzeug in den ersten Jahren sehr viel an Wert verliert, reicht die Entschädigung zum Zeitwert entsprechend nicht mehr aus, um ein ähnlich neues Fahrzeug gleichen Typs zu kaufen.
- Verpflichtung zu Nullpromille am Steuer:
Sollte bei einem Schadenfall trotzdem Alkohol im Blut festgestellt werden, wird zum Beispiel ein zusätzlicher Selbstbehalt von CHF 2000 fällig.
- Crash Recorder:
Dabei wird ein sogenannter Crash Recorder ins Fahrzeug eingebaut, welcher fortlaufend während 30 Sekunden alle wichtigen Daten aufzeichnet, die zur schnellen und objektiven Rekonstruktion eines Unfallhergangs notwendig sind.