Glasschäden sind in der Teilkaskoversicherung gedeckt. Darunter fallen für Bruchschäden an
- Frontscheiben,
- Seitenscheiben,
- Heckscheiben,
- Dachscheiben,
- sowie bei einigen Versicherungen und teilweise gegen Mehrprämie Schäden an Scheinwerfern und Kleinteilen wie z.B. Blinkern aus Glas oder Werkstoffen, die als Glasersatz dienen.
Tipp:Bei einigen Gesellschaften wird ein Selbstbehalt von CHF 200.- auf den Ersatz von Scheiben erhoben. Dieser fällt weg, wenn die Scheiben repariert statt ersetzt werden.