Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt

  • in der Schweiz,
  • im Fürstentum Liechtentstein,
  • in den Staaten Europas, die auf der "Grünen Karte" aufgeführt sind (Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge),
  • in den Mittelmeer-Randstaaten,
  • in den Mittelmeer-Inselstaaten.

Bei Transport über Meer wird die Deckung nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieser Staaten liegen.

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein), erlischt die Versicherung spätestens am Ende der Versicherungsjahres.
Eine vorherige Aufhebung kann mit der Gesellschaft vereinbart werden, frühestens aber auf den Zeitpunkt der Hinterlegung der bisherigen Kontrollschilder.

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