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Vandalenakte

Die Deckung von Schäden durch Vandalenakte ist ein Bestandteil der Teilkasko-Versicherung.
Bei manchen Gesellschaften spricht man auch von Vandalismus, böswilliger Beschädigung oder böswilligen Handlungen Dritter.

Gedeckt sind in der Regel mut- oder böswillig verursachte Schäden wie:

  • Abbrechnen der Antenne,
  • Abbrechen der Scheibenwischer,
  • Abbrechen der Ziervorrichtungen,
  • Abbrechen von Rückspiegeln,
  • Zerstechen der Reifen,
  • Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank.



Tipp:

Einige Gesellschaften führen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) noch weitere gedeckte Schadenfälle auf wie z.B. Schäden durch Bemalen der Lackierung.
Die Aufzählung ist meistens abschliessend, d.h. es sind nur die in den AVB aufgelisteten Schäden gedeckt.