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Entschädigung im Totalschadenfall

Was gilt für die Berechnung der Summe, die Sie im Totalschadenfall bei versicherter Kaskoversicherung erhalten?

  • Die Entschädigung ist abhängig von Alter, Kilometerstand und Neupreis des Fahrzeuges.
  • Die Fahrzeugalterstabelle zeigt Ihnen, in welchem Rahmen sich die Entschädigung (bei versichertem Zeitwertzusatz) für Ihr Fahrzeug bewegt. Zu Beginn des Altersjahres ist die Entschädigung höher als am Ende.
  • Die Versicherungsgesellschaften berechnen die Entschädigungssumme unterschiedlich.
Ein Totalschadenfall liegt vor, wenn folgende Bedinungen erfüllt sind:
  • Die Reparaturkosten übersteigen aufgrund eines versicherten Ereignisses den Zeitwert.
  • Das Fahrzeug wurde gestohlen (und innert 30 Tagen nicht wieder aufgefunden).
Zu beachten ist ausserdem:
  • Unter gewissen Umständen können zusätzliche Selbstbehalte abgezogen werden oder die Auszahlung erfolgt nur zum Zeitwert. Dies kann z.B. der Fall sein bei Diebstahl im Ausland, bei teuren Fahrzeugen, gewissen Nationalitäten, gewissen Reiseländern etc. Beachten Sie Offerten und die Allgemeinen Vertragsbedingungen.
  • Maximal wird immer nur der Ankaufspreis entschädigt. Vorschäden und der Wert von Überresten (Schrottwert) werden in Abzug gebracht.