In der Haftpflichtversicherung werden in der Regel für die Festlegung des Selbstbehaltes folgende Lenker unterschieden:
Jungendliche Lenker:
Lenker, die noch nicht 25 Jahre alt sind.
Neulenker:
Lenker, die älter als 25 Jahre sind, den Führerausweis jedoch noch nicht 2 Jahre lang besitzen.
Alle übrigen Leker:
Alle, die nicht in die Kategorie "jugendliche Lenker" oder "Neulenker" fallen.
Die Selbstbehaltkombinationen werden meistens wie folgt angegeben:
CHF 1000/500/0:
Für jugendliche Lenker CHF 1000, für Neulenker CHF 500, für alle übrigen Lenker CHF 0.
CHF 1500/1000/500:
Für jugendliche Lenker CHF 1500, für Neulenker CHF 1000, für alle übrigen Lenker CHF 500.
CHF 500/0/0:
Für jugendliche Lenker CHF 500, für Neulenker CHF 0, für alle übrigen Lenker CHF 0.
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