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Persönliche Effekten / Mitgeführte Sachen

Die Deckung persönlicher Effekten ist ein Bestandteil der Kaskoversicherung. Folgende Schäden sind in der Regel gedeckt:

  • Beschädigung oder Zerstörung der zum persönlichen Bedarf mitgeführten Sachen von Lenker und Beifahrern unter der Voraussetzung, dass am Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, der durch die Kaskoversicherung gedeckt ist.
  • Diebstahl, wenn sich die Effekten (Gegenstände) im vollständig abgeschlossenen Wagen befunden haben.
Nicht versichert sind Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten und Abonnemente, Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände.
EDV-Hard- und Software, tragbare Telefon- und Funkanlagen, Geräte der Unterhaltungselektronik und Faxgeräte sind bei vielen Gesellschaften ebenfalls nicht versichert.
Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, sind von der Deckung ausgeschlossen.

Die Höhe der Entschädigung ist meist begrenzt.


Tipp:

Diese Leistungen sind im Zusammenhang mit einem Diebstahlschaden meist auch durch die Hausratversicherung gedeckt.