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Parkschadenversicherung

Diese Versicherungsdeckung ist ein Zusatz zur Kaskoversicherung und kommt für Schäden auf, die unbekannte Dritte Ihrem parkierten Fahrzeug zufügen.
Die Parkschadenversicherung kann meist nur für neuere Fahrzeuge und zeitlich beschränkt abgeschlossen werden.

Eine Reihe von böswilligen Beschädigungen Dritter (Vandalenakte) ist schon durch die Kaskoversicherung abgedeckt.

Die Parkschadenversicherung deckt beim Auto zusätzlich von unbekannten Dritten verursachte

  • Beulen
  • Schäden durch Zerkratzen der Lackierung
  • teilweise auch Schäden durch Bemalen oder Bespritzen des Fahrzeugs.
Beim Motorrad sind Parkschäden teilweise direkt durch die Teilkasko gedeckt, allerdings in begrenztem Umfang und in der Regel ohne Lackschäden durch Zerkratzen.

Die Kollisionskaskoversicherung deckt Parkschäden nach Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes.

In der Regel verlangen die Versicherungen bei einem Parkschaden einen Polizeirapport.



Tipp:

Es gibt einen nationalen Garantiefonds, dem alle Versicherungsnehmer über die Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung automatisch angeschlossen sind. Über diese zahlt jeder Versicherungsnehmer jährlich ein paar Franken in diesen Fonds ein.
Der Fonds übernimmt nach Abzug eines Selbstbehaltes von CHF 1000 die Kosten von Schäden, die durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht wurden. Dies, sofern der Schaden nicht bereits von einer anderen Versicherung übernommen wird. Voraussetzung dafür ist ein Polizeirapport.
Telefon Nationaler Garantiefonds Schweiz: 0800 831 831