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Kollision mit Tieren

Als Kollision mit Tieren gilt beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug mit einem Reh kollidieren. Der daraus entstandene Schaden ist durch die Teilkaskoversicherung gedeckt.

Solche Schäden sind den Behörden (Wildhüter, Polizei) oder – bei Nutz- und Haustieren – dem Tierhalter zu melden. Insbesondere bei Unfällen mit Wildtieren sind Sie zwingend verpflichtet, dies zu melden.


Tipp:

Das Risiko, mit einem Reh zusammenzuprallen, besteht vor allem in ländlicher Umgebung während der Dämmerung und der Dunkelheit. Falls Sie praktisch nur in städtischem Gebiet unterwegs sind, können Sie auf die Deckung "Kollision mit Tieren" verzichten.