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Kollisionskaskoversicherung

Der Abschluss einer Kollisionskaskoversicherung ist freiwillig (im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung). Die Kollisionskaskoversicherung deckt selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug.
Verzicht auf Kürzung der Leistungen bei Grobfahrlässigkeit ist je nach Gesellschaft zum Teil inbegriffen oder separat versicherbar.

Vollkasko: Gewisse Versicherungen bezeichnen die Kombination von Teilkasko und Kollisionskasko als Vollkasko.

Tipp:
Für ein geleastes Fahrzeug ist eine Kollisionskaskoversicherung obligatorisch.
Ansonsten gibt es keine allgemeingültige Regel, wer eine solche Versicherung braucht und wer nicht.
Je neuer ein Fahrzeug, desto eher schliesst ein Halter eine Kollisionskaskoversicherung ab. Wissenswertes über die Entschädigung im Totalschadenfall sehen Sie hier.