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Grobfahrlässigkeitsschutz

Wenn Sie einen Schaden verursachen, weil Sie grobfahrlässig gegen Verkehrsregeln verstossen haben, so kann die Versicherung die Kosten für den Schaden von Ihnen zurückverlangen (Rückgriffs- oder Regressrecht).

Zu den grobfahrlässigen Verstössen gehören unter anderem

  • das Überfahren der Sicherheitslinie und eines Stoppsignals,
  • bei Rot über eine Kreuzung zu fahren,
  • zu schnelles Fahren,
  • Alkohol am Steuer,
  • die Einnahme von Drogen und Medikamentenmissbrauch.

Bei manchen Versicherungen kann man gegen einen geringen Aufpreis einen Grobfahrlässigkeitsschutz abschliessen.

Dieser Schutz gilt jedoch nicht bei Alkohol oder Drogen am Steuer oder bei massiver Geschwindigkeitsübertretung.

Einige Versicherungen bieten keinen expliziten Grobfahrlässigkeitsschutz an, entscheiden aber je nach Situation, wie grobfahrlässig der Unfallverursacher gehandelt hat.
Als Massstab für die Grobfahrlässigkeit gilt oft der Entscheid, ob die Behörden einem Lenker nach dem Unfall den Ausweis entziehen oder nicht. Ausnahmen sind wiederum Alkohol oder Drogen am Steuer oder eine massive Geschwindigkeitsübertretung etc.