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Glasschäden

Glasschäden sind in der Teilkaskoversicherung gedeckt. Darunter fallen für Bruchschäden an

  • Frontscheiben,
  • Seitenscheiben,
  • Heckscheiben,
  • Dachscheiben,
  • sowie bei einigen Versicherungen und teilweise gegen Mehrprämie Schäden an Scheinwerfern und Kleinteilen wie z.B. Blinkern aus Glas oder Werkstoffen, die als Glasersatz dienen.

Tipp:
Bei einigen Gesellschaften wird ein Selbstbehalt von CHF 200.- auf den Ersatz von Scheiben erhoben. Dieser fällt weg, wenn die Scheiben repariert statt ersetzt werden.