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Glasschäden
Glasschäden sind in der Teilkaskoversicherung gedeckt. Darunter fallen für Bruchschäden an
Frontscheiben,
Seitenscheiben,
Heckscheiben,
Dachscheiben,
sowie bei einigen Versicherungen und teilweise gegen Mehrprämie Schäden an Scheinwerfern und Kleinteilen wie z.B. Blinkern aus Glas oder Werkstoffen, die als Glasersatz dienen.
Tipp:
Bei einigen Gesellschaften wird ein Selbstbehalt von CHF 200.- auf den Ersatz von Scheiben erhoben. Dieser fällt weg, wenn die Scheiben repariert statt ersetzt werden.
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