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Feuerschäden

Feuerschäden sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Damit gemeint sind Schäden am eigenen Fahrzeug, enstanden durch

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Kurzschluss.

Nicht gedeckt sind Schäden an elektronischen und elektrischen Geräten, die durch einen inneren Defekt verursacht wurden.

Einige Gesellschaften erwähnen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), dass auch Schäden am Fahrzeug gedeckt sind, die durch eine Löschaktion verursacht wurden.



Tipp:

Je älter ein Fahrzeug ist, desto grösser ist das Risiko, dass es wegen eines technischen Fehlers in Brand gerät. Gleichzeitig sinkt auch das Schadenpotenzial, weil ein altes Fahrzeug weniger Wert hat als ein neues.