Sprache: De Fr It En  
Home | Über comparis.ch | Karriere | Medien | Newsletter | Forum | FAQ | iPhone | Werbung | Infos | Suchen 
 myComparis
Nutzen Sie die Vorteile von myComparis! Registrieren 
Versicherungen
Krankenkasse
Autoversicherung
Motorradversicherung
Hausrat
Privathaftpflicht
Rechtsschutz
Banken
Hypotheken
Kreditkarten
Privatkredit
Säule 3a
Zinsen & Geldanlagen
Autoleasing
Kommunikation
Festnetz
Mobilnetz
ADSL & TV
Suchen & Vergleichen
Immobilienmarkt
Automarkt
Motorradmarkt
Unterhaltungselektronik, IT
Film, Musik, Games
Bücher, Hörbücher
Aktionen
Umzug in die Schweiz
Eltern & Kind
Steuern
Steuervergleich
Quellensteuer
Gesundheit
Spital
Arzt/Hausarzt

Ersatzfahrzeug

Falls Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, so gelten die gemäss der Police abgeschlossenen Versicherungen auch für das Ersatzfahrzeug, wenn

  • das Fahrzeug der gleichen Wagenkategorie und Preisklasse angehört;
  • die Bewilligung für die Verwendung des Ersatzfahrzeugs bei den Behörden eingeholt worden ist;
  • das Ersatzfahrzeug mit den in der Police genannten Kontrollschildern versehen ist.
Die Teilkaskoversicherung gilt weiterhin für das ersetzte Fahrzeug.

Wird das ersetzte Fahrzeug wieder mit seinen Kontrollschildern in Betrieb genommen, erlöschen die Versicherungen für das Ersatzfahrzeug.