Wenn Sie Ihr Fahrzeug seit mehr als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz besitzen, können Sie es mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen Gegenstände benötigen, in die Schweiz einführen. Besitzen Sie Ihr Fahrzeug weniger lang als 6 Monate, gilt es als Neuwagen und Sie dürfen es nicht als Umzugsgut verzollen. mehr