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Diebstahlschäden
Diebstahlschäden sind in der Teilkaskoversicherung gedeckt. Darunter fallen Schäden durch
Diebstahl,
Entwendung zum Gebrauch,
Raub im strafrechtlichen Sinn,
die zu Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges führen. Schäden am Fahrzeug, die durch versuchten Diebstahl entstehen, sind ebenfalls versichert.
Nicht versichert sind Schäden durch Veruntreuung.
Tipp:
Das Risiko hängt davon ab, wo Sie Ihr Fahrzeug in der Regel parkieren.
Steht das Fahrzeug in einer Garage und verfügt über eine Diebstahlsicherung, ist das Risiko klein. Anders sieht es beispielsweise für Cabrio- oder Motorradfahrer ohne Garage aus, die ihr Fahrzeug nur notdürftig schützen können: Hier ist das Risiko entsprechend gross. Auch auf Ferienfahrten ist ein Fahrzeug möglicherweise weniger gut geschützt.
Gewisse Versicherungen bieten eine Deckung nur für die Schweiz an.
Manche Gesellschaften verlangen bei einem Diebstahl im Ausland einen höheren Selbstbehalt (bis zu 10%).
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