Sprache: De Fr It En  
Home | Über comparis.ch | Karriere | Medien | Newsletter | Forum | FAQ | iPhone | Werbung | Infos | Suchen 
 myComparis
Nutzen Sie die Vorteile von myComparis! Registrieren 
Versicherungen
Krankenkasse
Autoversicherung
Motorradversicherung
Hausrat
Privathaftpflicht
Rechtsschutz
Banken
Hypotheken
Kreditkarten
Privatkredit
Säule 3a
Zinsen & Geldanlagen
Autoleasing
Kommunikation
Festnetz
Mobilnetz
ADSL & TV
Suchen & Vergleichen
Immobilienmarkt
Automarkt
Motorradmarkt
Unterhaltungselektronik, IT
Film, Musik, Games
Bücher, Hörbücher
Aktionen
Umzug in die Schweiz
Eltern & Kind
Steuern
Steuervergleich
Quellensteuer
Gesundheit
Spital
Arzt/Hausarzt

Anzeigepflicht

Versicherungsverträge, die auf falschen Aussagen beruhen, können gemäss Art. 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) schwerwiegende Folgen haben.

Art. 6 VVG regelt die Anzeigepflicht seit Anfang 2006 wie folgt: Der Versicherer ist nicht an den Vertrag gebunden, wenn der Anzeigepflichtige beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder kennen musste, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen hat, sofern diese Tatsache den späteren Schaden beeinflusst hat. Zudem hat die Versicherung bei einer Anzeigepflichtverletzung ein Kündigungsrecht. Dabei muss sie die restliche Jahresprämie anteilsmässig rückerstatten.